QUALITYmed Gruppe

Funktionen

Autor

Webdesign aus Linz, by atikon
Steuernews für Mandanten

Funktionen

Sie sind hier:

Bedeutende BFH-Entscheidungen 2024

Bedeutende BFH-Entscheidungen 2024

BFH stellt relevante anhängige Verfahren im Jahresbericht vor ...mehr

Meldepflichten bei Schenkungen/Erbschaften

Meldepflichten bleiben bei Erben und Beschenkten oft unbeachtet ...mehr

Baupreisindices 2024

Finanzverwaltung veröffentlicht Indexwerte für 2024 ...mehr

Einkommensteuererklärung 2023

Welche neuen Vordrucke es für die Steuererklärung 2023 gibt ...mehr

Jahresabschluss 2023

Rückstellungen für Aufwendungen im Zusammenhang mit Archivierungspflichten bilden ...mehr

Abfindungszahlungen nach Wegzug

Nationale Regelung des § 50d Abs. 12 Einkommensteuergesetz gilt auch rückwirkend ...mehr

Zuwendungsempfängerregister und elektronischer Spendennachweis

Elektronisches Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern steht zum Abruf zur Verfügung ...mehr

Bargeld-Obergrenzen

Bargeld Obergrenzen soll es künftig auch in Deutschland geben ...mehr

Bedeutende BFH-Entscheidungen 2024

Person mit Taschenrechner

BFH-Jahresbericht

Der Bundesfinanzhof/BFH listet alljährlich in seinem Jahresbericht anhängige Verfahren von besonderer Relevanz auf, für die im jeweils kommenden Jahr eine Entscheidung zu erwarten ist.

Private Kfz-Nutzung

Unter den im Jahresbericht 2023 gelisteten Verfahren finden sich zwei Verfahren betreffend die Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung. In dem Verfahren mit dem Aktenzeichen III R 34/22 geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Anscheinsbeweis der privaten Mitbenutzung erschüttert werden kann, wenn kein Fahrtenbuch geführt wurde. Anscheinsbeweis heißt, dass die Finanzbehörde von Amts wegen die private Mitbenutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs als typischen Lebenssachverhalt unterstellen kann und die bzw. der Steuerpflichtige die ausschließliche betriebliche Nutzung nachweisen muss. Interessant zum Thema Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung scheint auch das anhängige Verfahren VIII R 12/21. Hier geht es ebenfalls um die Widerlegung des Anscheinsbeweises der privaten Mitbenutzung eines im Betriebsvermögen befindlichen Luxusfahrzeugs (Lamborghini Aventador) ohne Fahrtenbuch.

Bilanzierung

Unter den bilanzsteuerrechtlichen Sachverhalten fällt das anhängige Verfahren XI R 19/21 besonders ins Auge. Für die Bilanzierungspraxis wird mit Spannung die Entscheidung zu der offenen Frage erwartet, in welchem Jahr eine Rückstellung für die Nachforderung nicht hinterzogener Steuerbeträge und für Steuerberatungskosten aufgrund einer Betriebsprüfung zu bilden ist. Offen ist, ob dies im Jahr der wirtschaftlichen Veranlassung oder in dem Jahr zu erfolgen hat, in dem der Sachverhalt von der Betriebsprüfung aufgegriffen wird.

Automatischer Informationsaustausch

In dem Verfahren IX R 36/21 geht es um die Verfassungskonformität der nationalen Rechtsgrundlage für den automatischen Informationsaustausch: das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz. Zu entscheiden hat der BFH, ob das Gesetz gegen die Grundrechte betroffener Steuerpflichtiger verstößt.

Stand: 27. März 2024

Bild: H_Ko - stock.adobe.com

QUALITYmed
Unternehmensberatungsgesellschaft mbH
QUALITYmed Gruppe QUALITYmed Gruppe work Nürnberger Straße 38 90530 Wendelstein Deutschland work +49 (0) 9129 2808-0 fax +49 (0) 9129 26589 49.35915 11.14262
QUALITYmed Gruppe QUALITYmed Gruppe work Tillypark 4 90431 Nürnberg Deutschland work +49 (0) 911 / 92 666-0 fax +49 (0) 911 / 92 666-48 49.4344 11.03634
QUALITYmed, Unternehmensberatungsgesellschaft mbH QUALITYmed, Unternehmensberatungsgesellschaft mbH work Nürnberger Straße 38 90530 Wendelstein Deutschland work +49 91 29 / 28 08-0 fax +49 91 29 / 2 65 89 48.26071281439687 14.26098346710205
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 48.260229 14.257369