QUALITYmed Gruppe

Funktionen

Autor

Webdesign aus Linz, by atikon
Steuernews für Ärzte

Funktionen

Sie sind hier:

Blut- und Gewebetransporte

Blut- und Gewebetransporte

Bundesfinanzhof definiert Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Leistungen eines gemeinnützigen Vereins ...mehr

Schutzmaskenpauschale

Niedersächsisches Finanzgericht bestätigt Umsatzsteuerpflicht ...mehr

Pflegeunterstützungsgelder 2024

Neuregelungen nach dem Pflegeunterstützung- und -entlastungsgesetz (PUEG) ab 2024 ...mehr

Umsatzsteuerfreie Krankenhausleistungen

Umsatzsteuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 14b Umsatzsteuergesetz ...mehr

Abrechnung der Unzeitgebühr

Wann Ärzte eine Extragebühr für „unvorhergesehene Inanspruchnahme“ geltend machen können ...mehr

Poolarzt

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung eines im Notdienst tätigen Poolarztes ...mehr

Aufzeichnungspflichten bei Nachtarbeit

Fehlende Anfangs- und Schlusszeitaufzeichnungen nicht maßgeblich für die steuerfreie Beurteilung von Nachtarbeitszuschlägen ...mehr

Blut- und Gewebetransporte

Blutkonserve

Ermäßigter Umsatzsteuersatz

§ 12 Umsatzsteuergesetz/UStG führt in Absatz 2 katalogmäßig jene Umsätze auf, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. In Nr. 8 Buchst. a) des zweiten Absatzes sind als dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegende Leistungen die Dienstleistungen jener Körperschaften aufgeführt, die nach ihrer Satzung gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.

Der Fall

Ein gemeinnütziger Verein transportierte Blut- und Gewebeproben von Arztpraxen oder Krankenhäusern zu Laboren. Die entsprechenden Lieferverträge wurden zwischen dem Verein und den Krankenhäusern, Ärztinnen bzw. Ärzten und Laboren abgeschlossen. Die Patientinnen und Patienten, deren Proben transportiert wurden, waren nicht involviert. Die Finanzverwaltung besteuerte die Leistungen nach dem Regelsteuersatz. Der Verein berief sich auf die Ermäßigungsvorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst a) und war der Auffassung, dass für die Dienstleistungen der ermäßigte Umsatzsteuersatz zur Anwendung kommen müsse.

BFH-Urteil

Der Bundesfinanzhof/BFH grenzte den Geltungsbereich der Steuerermäßigungsvorschrift auf gemeinnützige Vereine ein. Die Steuersatzermäßigung gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs von solchen Vereinen ausgeführt werden, so der BFH. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a) Satz 2 UStG ist es erforderlich, dass der Verein diese Leistungen im Rahmen eines Zweckbetriebs erbringt. Ist dies der Fall, muss weiter geprüft werden, ob mit den Blut- und Gewebetransporten die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke des Vereins verwirklicht werden.

Fazit

Die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes hängt von vielen Faktoren ab. Ärztinnen und Ärzte sollten sich ggf. die Erfüllung der Voraussetzungen für die Anwendung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes vom gemeinnützigen Transportdienstleister zusichern lassen. Im Zweifelsfall ist immer der Regelsteuersatz anzuwenden.

Stand: 26. Februar 2024

Bild: crevis - stock.adobe.com

QUALITYmed
Unternehmensberatungsgesellschaft mbH
QUALITYmed Gruppe QUALITYmed Gruppe work Nürnberger Straße 38 90530 Wendelstein Deutschland work +49 (0) 9129 2808-0 fax +49 (0) 9129 26589 49.35915 11.14262
QUALITYmed Gruppe QUALITYmed Gruppe work Tillypark 4 90431 Nürnberg Deutschland work +49 (0) 911 / 92 666-0 fax +49 (0) 911 / 92 666-48 49.4344 11.03634
QUALITYmed, Unternehmensberatungsgesellschaft mbH QUALITYmed, Unternehmensberatungsgesellschaft mbH work Nürnberger Straße 38 90530 Wendelstein Deutschland work +49 91 29 / 28 08-0 fax +49 91 29 / 2 65 89 48.26071281439687 14.26098346710205
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 48.260229 14.257369